Nach etwas mehr als einem halben Jahr als Gewerbetreibende sehe ich mich natürlich noch nicht als Profi, aber ich habe sehr viel dazu gelernt und recherchiert.
Mein gesammeltes Wissen möchte ich nun mit euch zu teilen. Viele von euch nähen selbst, einige haben bereits ein Kleingewerbe, andere stehen vielleicht auch vor der Frage:
Kleingewerbe? Ja oder nein?
Bitte beachtet, dass ich hier keine Rechtsauskunft gebe! Ich teile das, was ich selbst weiß und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein Gewerbe eröffnet sich nicht nebenbei und kostet viel Zeit. Bitte recherchiert ausgiebig bevor ihr diesen Schritt geht!
Muss ich Rückgaberecht erteilen?
Bei Onlineverkäufen ist standardmäßig ein Rückgaberecht von 2 Wochen zu gewähren. Der Kunde darf die Ware anfassen, anziehen und testen (natürlich nicht über das normale Maß hinaus) und den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Käufer muss beim Kauf über das zweiwöchige Widerrufsrecht informiert werden.
Einige Artikel sind generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Das kennst du bestimmt von Musikdateien, Tickets für Veranstaltungen oder Ähnlichem. Generell sind Verkäufer aber dann nicht zum Rückgaberecht verpflichtet, wenn vor Ort gekauft wird. Denn so hat der Kunde Gelegenheit, den Artikel vor dem Kauf genau unter die Lupe zu nehmen.
Ich würde jedoch, bei Problemen mit einem Artikel, immer das persönliche Gespräch mit dem Kunden suchen und zur Not etwas kulanter als notwendig sein.
Rückgabe oder Widerruf?
Hier gibt es einen kleinen Unterschied. Beim Widerrufsrecht können dem Kunden die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, wenn der Warenwert bis 40€ beträgt. Du trägst die Versandkosten, wenn der Warenwert höher ist. Gewährt der Verkäufer ein Rückgaberecht, so bedeutet dies, dass der Verkäufer immer die Rücksendekosten übernehmen muss.
Wird versehentlich andere Ware verschickt, als die bestellte, muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehmen. Werden mehrere Sachen gemeinsam bestellt, kommt es für die 40 Euro-Grenze nicht auf den Gesamtbestellwert, sondern allein auf den Wert der zurückgeschickten Waren an.
Was ist, wenn ein Artikel kaputt ist?
Die Gewährleistung sieht eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden vor. Der Verkäufer darf seine Artikel zwei Mal nachbessern.
Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit Garantieanspruch! Die Garantiezusage bezieht sich meistens auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder Geräte über einen bestimmten Zeitraum. Sie ist meines Wissens eine zusätzliche freiwillige Leistung des Herstellers.
Wer zahlt, wenn ein Paket verloren geht?
Du bist verantwortlich dafür, dass deine Pakete beim Kunden eintreffen.
Ist das Paket verloren gegangen, musst du selbst für Ersatz sorgen.
Kann ich dem Kunden einen unversicherten Versand auf eigene Verantwortung anbieten?
Nein, das darfst du nicht!
Dem Kunden dieses Angebot zu unterbreiten ist sogar verboten.
In Dawandashops lese ich immer wieder den Satz: "Auf besonderen Wunsch werden die Pakete auch versichert verschickt". Das darf man gerne bei Privatverkäufen so machen, jedoch nicht bei gewerblichem Verkauf.
Die Verantwortung liegt bei dir. Selbst wenn der Kunde zustimmen sollte, die geringeren Versandkosten zu zahlen, dafür aber selbst das Risiko zu tragen, liegt die Verantwortung vor dem Gesetz nach wie vor bei dir.
MUSS ich dann also alles versichert verschicken?
Nein, das ist natürlich keine Pflicht. Du darfst selbstverständlich auch günstigere Versandmethoden wählen. Es geschieht jedoch auf eigene Verantwortung.
(Puh... ich hoffe es stimmt alles, was ich geschrieben habe. Ich habe kein Recht studiert. Wers besser weiß, darf sich melden.)
Wer die letzten Tipps zum Thema Kleingewerbe nicht gelesen hat, schaut mal hier.
Nächste Woche versuche ich euch etwas zum Thema Lizenzrechte und CE-Kennzeichnung zu erklären.
Lieblingsgrüße!
könntest du mir für Österreich auch Auskunft geben :DDD vielleicht würde ich dann die Angst vorm Selbständigsein verlieren :D
AntwortenLöschenliebe Grüße Lubi :)
Super, habe auch kein Recht studiert aber ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte sehr verständlich geschrieben das nimmt einem echt die Angst vor dem eigenen Kleingewerbe toll toll toll freue mich schon jetzt auf Deinen nächsten Bericht :-)
AntwortenLöschenEin schöner Blogeintrag. Ich bin noch in der "Vorbereitungsphase" und sauge solche Sachen wie ein Schwamm auf. Eine Frage hab ich allerdings: Was ist mit personalisierten Sachen. Also wenn z.B. ein Namen auf ein Kissen oder ein U-Heft gestickt wurde. Oder eine Sache direkt nach Kundenwunsch gefertigt wurde. Wie verhält es sich da mit dem Rückgaberecht?
AntwortenLöschenAlles richtig, liebe Linda. Und du schreibst es so schön verständlich! Weißt du auf welches Problem ich derzeit angesprochen worden bin: die Pflege bzw. Waschsymbole auf Etiketten! Die müssen a) einer eingetragenen Norm entsprechen und b) dürfen nur in Deutschland lizenzfrei eingenäht werden. Wenn du ins Ausland verkaufst musst du Mitglied der Ginitex werden. Es ist unglaublich wieviel man beachten muss.
AntwortenLöschenLieben Gruss
Ina