18 April, 2013

Kleingewerbe? Thema Rechnungen und EÜR

Im Kleingewerb-Dschungel ist das Dickicht als Neuling fest und undurchschaubar. Ohne die richtigen Tipps, fällt die Recherche unheimlich schwer.

Nach etwas mehr als einem halben Jahr als Gewerbetreibende sehe ich mich natürlich noch nicht als Profi, aber ich habe sehr viel dazu gelernt und recherchiert.
Mein gesammeltes Wissen möchte ich nun mit euch zu teilen. Viele von euch nähen selbst, einige haben bereits ein Kleingewerbe, andere stehen vielleicht auch vor der Frage:

Kleingewerbe? Ja oder nein?


Bitte beachtet, dass ich hier keine Rechtsauskunft gebe! Ich teile das, was ich selbst weiß und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein Gewerbe eröffnet sich nicht nebenbei und kostet viel Zeit. Bitte recherchiert ausgiebig bevor ihr diesen Schritt geht!


Was ist denn EÜR?
Mit EÜR wird die Einnahmenüberschussrechnung abgekürzt.
Ganz vereinfacht gesagt addierst du hier deine Einnahmen durch Verkäufe und deine Ausgaben durch Einkäufe und subtrahierst anschließend dann Einnahmen von Ausgaben. Das Ergebnis ist dein Gewinn, oder zu Anfang der Gewerbeeröffnung vermutlich dein Verlust.
Die EÜR ist wichtig für deine Steuererklärung, die du dem Finanzamt übermittelst.


Was muss in der EÜR drinstehen?
Auf jeden Fall die Einnahmen und die Ausgaben.
Die Ausgaben sollten nach Möglichkeit noch aufgeschlüsselt werden nach Materialkosten, Leistungen, Raumkosten, Fahrtkosten.
Ich verwende dafür eine super Vorlage die ich nach laaaanger Recherche im Netz gefunden habe.
Den direkten Link hab ich gerade nicht parat, aber schaut mal bei Klicktipps.de.


Muss ich jetzt alle Rechnungen sammeln?
Jap... das sollest du auf jeden Fall!




Was ist mit den Käufen zu denen ich keine Rechnung habe?
Du hast sicherlich bereits vor deiner Gewerbeeröffnung Materialien gekauft und vielleicht nicht alle Rechnungen behalten. Kein Grund zur Sorge. Bei Onlineshops kannst du idR mit einer freundlichen Email alle deine Rechnungen noch einmal zugeschickt bekommen.
Liegt der Kauf so lange zurück, dass du ihn selbst nicht mehr nachvollziehen kannst, gibt es auch die Möglichkeit einen sogenannten Eigenbeleg zu schreiben. Du fertigst dir dann selbst eine Notiz mit Kaufdatum, Kaufpreis und Artikelbezeichnung an. Das geht MAL! Auf keinen Fall solltest du soetwas regelmäßig machen, denn dann wird mit Sicherheit das Finanzamt aufmerksam und du wirst zur Rechenschaft herangezogen. Was aber natürlich kein Problem ist, denn deine Unterlagen sind ja sauber geführt und komplett!
Bei Unklarheiten und Schwierigkeiten solltest du deinen Finanzberater kontaktieren.


Muss ich selber Rechnungen schreiben?
Rechnungen müssen nur ausgestellt werden, wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen etwas verkauft. Wenn ich bei einem Stoffhändler Stoffe für meinen Shop kaufe, dann erwarte ich eine Rechnung... Kaufe ich im Laden um die Ecke ein Paket Spinat für mich selbst, dann bräuchte ich keine Rechnung.
Demnach müsstest du deinem Kunden also nicht zwingend eine Rechnung ausstellen. Da du jedoch oft nicht weißt, ob dein Kunde privat oder als Unternehmer bei dir einkauft, würde ich dir empfehlen immer eine Rechnung auszustellen und diese zumindest auf Verlangen griffbereit zu haben.
Davon abgesehen, wirkt es professioneller, wenn direkt eine Rechnung mit im Paket liegt.
Ich selbst stelle für jeden Verkauf Rechnungen aus speichere sie ab und drucke sie regelmäßig für meine Unterlagen aus. Ebenso lege ich jedem Paket eine Rechnung bei.


Was muss ich meiner Rechnung drinstehen?
Natürlich dein Name und deine Anschrift, ebenso der Name und die Anschrift des Kunden
Dann sind noch wichtig:
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum der Rechnung
- eine einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte
- Zeitpunkt der Leistung oder der Satz „Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum“.


Was ist mit der Umsatzsteuer?
Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer abführen. Du bekommst auch keine Umsatzsteuer-Id (es sei denn, du verlangst danach extra)
Angaben zu den Steuersätzen entfallen deshalb einfach, du gibts nur die reinen Nettobeträge an und fügst am Ende der Rechnung einen Satz ein: „Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.“


Die letzten Einträge zum Thema Kleingewerbe findest du hier. Es ging um den Gewerbeschein, Verpackungslizenz, Textilkennzeichnung, Impressumspflicht und Preisgestaltung.
Weiter gehts schon bald mit Themen wie Haftung, Rückgaberecht, Lizenzrechte, CE-Kennzeichnung...


Lieblingsgrüße!
von Frl. Päng, die so langsam Muskelkater in den Fingern bekommt, von diesen langen Einträgen *zwinker* Hoffentlich bringts euch auch was.

16 Kommentare:

  1. was bringen?? ich finde es klasse...es ist schön, die eigenen recherchen nochmal bekräftigt zu bekommen bzw. einiges, was man selber nicht beachtet oder gefunden oder gewusst hat, bei dir zu lesen..vielen lieben dank für deine mühe und arbeit in das projekt..freu mich immer sehr auf den nächsten report...

    glg sabine

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  2. ui und herzlichen glückwunsch..du hast die 500 voll...wow soviele leser..da trink mal ein gläschen drauf smile...mach weiter so..ganz ganz toll....

    sonnige grüße nochmal
    sabine

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  3. Da kann ich mich nur anschließen ganz dickes Lob auch hier nochmal. Deine Tipps sind echt super ! LG Andrea

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  4. Was bringen ist gut! Ich freu mich immer wenn es weiter geht, ganz gespannt bin ich auf diese CE Kennzeichnung, ich blick das gar nicht!

    Liebe Grüße
    Ilona

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  5. Ich danke dir sehr für deine ganze Mühe! Das bringt mir enorm viel!

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  6. SUPER geschrieben, echt klasse!!!!

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  7. Hallo Linda, warum versendest Du Deine Rechnungen nicht per Email? Damit würdest Du Deine Druckkosten minimieren. Oder ist die Rechnung gleichzeitig der Lieferschein? LG Elise

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  8. Du machst das klasse! Und ja, es bringt was ---- mir sorgar sehr viel :-) Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch ich bald offiziell mein eigener kleiner Chef bin. Dankeschön <3

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  9. Mir bringt es auch viel, ich überlege, mich selbstständig zu machen...:)
    Eigentlich suche ich einen kleinen Bürojob nebenbei, aber solange die Kinderbetreuungskosten genauso hoch sind wie meine Einnahmen, wäre es vielleicht sinniger, mich selbstständig zu machen...
    Weiter so und danke, dass wir an Deinem Erfahrungsschatz teilhaben dürfen!

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  10. Hallo ... die Aufstellung der EÜR ist für viele Gründer nicht ganz einfach ... daher möchte ich an dieser Stelle gerne auf meine Excel-Vorlage für die EÜR hinweisen ... für die meisten Bastler und Kleinunternehmer unter Euch sollte die FREE-Version völlig ausreichen ...

    Link: http://www.pierretunger.com/cms/infotainment/einnahmenueberschussrechnung-vorlage-excel-openoffice/

    LG Pierre

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  11. Ich finde es als Privatperson eigentlich immer besser, wenn ich die Rechnung nur per Mail bekomme. Da ich diese ja generell nicht benötige, kommt sie meist direkt ins Altpapier. Somit wäre für dich der Versand per Mail doch ein Beitrag zur Umwelt und wie Elise schon anmerkte, senkst du außerdem die Druckkosten.

    Viele Grüße
    minnies

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  12. Ich finde es super toll, dass du hier jede Woche so viele wichtige Informationen mit uns teilst. Ich habe zwar einiges schon zusammen, aber immer wieder ist etwas dabei, das mir persönlich sehr weiterhilft! Danke, dass du dir all die Mühe machst!

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  13. Super! Das beantwortet gleich mal die häufigst auftreten Fragen zu dem Bereich!

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  14. Liebe Linda,
    vielen lieben Dank für deine erhellenden Beiträge zum Thema Kleingewerbe! Ich konnte schon so manches von deinem Wisse echt gut brauchen und finde es klasse, dass du das mit uns teilst! Liebe Grüße,Vanessa

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  15. Hallo Linda,
    Interessant wäre es noch ob die Rechnungen alle aus dem selben Jahr stammen müssen wenn ich die EÜR zur Steuererklärung gebe ?!
    Gruß Jenny

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  16. Hurrah! Finally I got a website from where I know how to
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